
Eine KI-Steuer soll den Umbau der Arbeitswelt finanzieren. Bevor wir über den Namen streiten, sollten wir wissen, welche Rechnung wir bezahlen wollen.
Auf dem Bildschirm ist der Bericht fertig. Gestern hätte jemand dafür eine Stunde gebraucht. Heute braucht er vielleicht zwanzig Minuten, einschließlich Kontrolle. Ein gedachtes Beispiel. Aber die anschließende Frage ist sehr real: Was geschieht mit den vierzig Minuten?
Sie können bessere Arbeit ermöglichen. Sie können Freizeit werden. Sie können in der nächsten Aufgabe verschwinden. Oder als Ersparnis in der Unternehmensrechnung auftauchen.
Für mich beginnt hier die Frage nach einer KI-Steuer. Beim Verhältnis zwischen Zeit, Einkommen und einem fairen Anteil am Fortschritt.
Der Anlass und die offene Frage
Die LinkedIn Redaktion hat mich gefragt, ob eine KI-Steuer Umschulungen und neue Jobs finanzieren sollte. Der politische Anlass ist weniger eindeutig, als das Schlagwort klingt: Digitalminister Karsten Wildberger sprach am 13. Oktober über eine Besteuerung KI-bezogener Umsätze. Später am selben Tag relativierte er seinen Vorstoß. Das ist eine Debatte, kein fertiges Steuerkonzept. (ntv)
Die dahinterliegende Frage verdient trotzdem eine Antwort. Falls KI die Verteilung von Arbeit und Einkommen verändert, muss auch die Finanzierung öffentlicher Aufgaben Schritt halten. Ein Unternehmen wird durch KI-Nutzung nicht steuerfrei. Aber eine Finanzierung, die stark auf Arbeitseinkommen angewiesen ist, sollte mögliche Verschiebungen ernst nehmen.
Schneller heißt noch nicht freier
Gallup berichtet am 6. Oktober: 63 Prozent der befragten US-Beschäftigten mit mindestens gelegentlicher KI-Erfahrung im zurückliegenden Jahr sagen, sie könnten damit schneller arbeiten. 31 Prozent dieser Nutzergruppe berichten zugleich von zusätzlichen Verantwortlichkeiten durch ihren Arbeitgeber. Die Befragung fand von Januar bis März statt. Sie misst Selbsteinschätzungen, keinen nachgewiesenen Produktivitätseffekt in Deutschland. (Gallup)
Ich lese daraus keine fertige Antwort für unsere Betriebe. Es ist ein Anlass, genauer hinzusehen: Eine gesparte Minute und eine frei verfügbare Minute sind zwei verschiedene Dinge.

Drei Rechnungen, die wir unterscheiden sollten
Die Unternehmensrechnung: 100 Euro Umsatz, 90 Euro Kosten, 10 Euro Gewinn. Dieses vereinfachte Beispiel zeigt, warum eine Umsatzabgabe anders wirkt als eine Gewinnsteuer. Zudem müsste geklärt werden, welcher Umsatz überhaupt der KI zuzurechnen wäre.
Die Aufgabenrechnung: Ein niedriger Preis pro Nutzung sagt wenig darüber, was ein brauchbares Ergebnis insgesamt kostet. Versuche, Kontrolle und Korrekturen gehören dazu. Der WSJ hat sowohl die schwierige Planbarkeit von KI-Ausgaben als auch den Preiswettbewerb der Anbieter aufgegriffen. Für mich folgt daraus: Wir sollten fertige Arbeit beurteilen, bevor wir aus einzelnen Nutzungseinheiten politische Schlüsse ziehen. (WSJ zu Ausgaben, WSJ zu Preisen)
Die Lebensrechnung: Wer seine bisherige Aufgabe verliert, muss weiterhin wohnen, essen und Verantwortung tragen. Ein Weiterbildungsgutschein allein trägt diesen Übergang nicht. Ich möchte deshalb bezahlte Lernzeit und eine realistische berufliche Perspektive in den Mittelpunkt stellen.

Welches Instrument passt zum Zweck?
The Economist verbindet in seiner öffentlich zugänglichen Podcastbeschreibung vom 6. Oktober KI mit der Zukunft staatlicher Einnahmen. Brookings prüft am 27. Oktober unterschiedliche Steueransätze und ihre möglichen Nebenwirkungen. Beide Anlässe zeigen: Hinter dem einen Begriff stehen unterschiedliche Probleme. (The Economist, Brookings)
Mein Maßstab wären drei Ziele: Menschen können mit der Technik besser arbeiten. Berufliche Übergänge sind finanzierbar. Wirtschaftliche Gewinne tragen öffentliche Aufgaben angemessen mit.
Eine pauschale Sonderabgabe auf jede KI-Nutzung überzeugt mich deshalb nicht. Ich würde bei diesen drei Zielen anfangen und das geeignete Instrument daran messen.
Zusätzliche Kosten für Stromnetze oder örtliche Infrastruktur würde ich konkret zuordnen. Eine mögliche neue Abgabe würde ich daran messen, ob sie ihren Zweck erreicht und welche Arbeit sie dabei verteuert. Die bloße Nutzung eines hilfreichen Werkzeugs wäre für mich noch keine ausreichende Begründung.
Die Maschine zahlt keine Lohnsteuer. Über ihre Gewinne, ihre Kosten und unsere Zeit können wir trotzdem vernünftig verhandeln.
Vielleicht ist das der Anfang eines guten Vertrags über den Fortschritt.
Sascha Schulz. Meinungsbeitrag, Stand 28. Oktober 2026.